Um für Medizinprodukte ein geeignetes Sterilisationsverfahren wählen zu können, muss die Belastung mit Mikroorganismen vor der Sterilisation bekannt sein. Daher wird nach EN 1174 eine Schätzung der Population von Mikroorganismen durchgeführt.
Nach Europäischem Arzneimittelbuch kann die mikrobielle Belastung von sterilen und unsterilen Medizinprodukten überprüft werden. Die Prüfung steriler Produkte dient der Kontrolle des Sterilisationsprozesses.
Die Prüfung unsteriler Produkte mit nachfolgender Differenzierung nach spezifischen Mikroorganismen ist notwendig zur Einhaltung von Grenzwerten bei unsterilen Medizinprodukten.
Rückstandsanalysen von Medizinprodukten
Medizinprodukte müssen nach den allgemeinen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes frei von schädlichen Rückständen sein.
Der Nachweis von Proteinen ist ein Hinweis auf eine organische Belastung resultierend aus dem Herstellungs- oder Aufbereitungsprozess. Mit der modifizierten OPA-Methode können Restproteine quantitativ nachgewiesen werden.
Zellwandbestandteile von gramnegativen Bakterien sogenannte Endotoxine können im menschlichen Körper eine Fieberreaktion auslösen. Daher müssen invasiv angewandte Medizinprodukte frei von Endotoxinen sein.
Mit dem LAL-Test (Limulus-Amöbozytentest) führen wir den Endotoxinnachweis im Eluat durch.
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OP-Abdeckmaterialien, OP-Mäntel, Reinraumkleidung sind Medizinprodukte und müssen spezielle physikalische Anforderungen wie Reißfestigkeit, Widerstand gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten und Mikroorganismen, Partikelabgabe und ebenso Wasseraufnahmekapazität erfüllen.
Schutzkleidung z. B. Feuerwehranzüge müssen spezielle physikalische Anforderungen erfüllen.
OP-Masken werden vornehmlich zum Schutz des Patienten eingesetzt, damit infektiöse Agenzien aus den Atemwegen des Personals nicht über die Luft übertragen werden können. Einige OP-Masken dienen zusätzlich dazu, das Personal vor kontaminierten Flüssigkeitsspritzern zu schützen. Der Träger sollte vor allem bequem durch die Maske atmen können. Nach EN 14683 bestimmen wir die bakterielle Filterwirksamkeit, die Druckdifferenz und Flüssigkeitsresistenz von Masken. Die Resultate der Prüfungen erlauben eine Einteilung der Masken in die unterschiedlichen Typen.
Medizinische Handschuhe schützen Anwender und Patient vor Kontamination mit Körperflüssigkeiten und anderen schädlichen Einflüssen. Daher müssen Handschuhe spezielle physikalische Anforderungen hinsichtlich der Reißfestigkeit erfüllen. Darüber hinaus dürfen von Handschuhen selber keine schädlichen Substanzen wie Latexproteine oder Endotoxine freigesetzt werden.
Bauchtücher und Kompressen müssen sowohl Prüfungen der biologischen Unbedenklichkeit nach ISO 10993 als auch spezielle physikalische und mikrobiologische Prüfungen wie z. B. die Wasseraufnahmekapazität bestehen.
Kondome sind Medizinprodukte und müssen sowohl Prüfungen der biologischen Unbedenklichkeit nach ISO 10993 als auch spezielle physikalische und mikrobiologische Prüfungen wie z. B. Reißfestigkeit und Bioburden erfüllen.
Verpackungsmaterialien sind Bestandteil des Medizinproduktes und müssen spezielle Anforderungen erfüllen wie z. B. die Keimdichtigkeit.
Produkte entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnisses (gilt für Deutschland)
Zur Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis ist der Nachweis der biologischen Unbedenklichkeit nach ISO 10993 erforderlich. Wir führen für Sie die Prüfung der Zytotoxizität (ISO 10993-5) und falls erforderlich die Prüfung der Irritation und Sensibilisierung (ISO 10993-10) für Hilfsmittel durch.
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Prüfung der Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Zulassungsverfahren umfassen je nach Erfordernis chemische, physikalische und mikrobiologische Tests, welche die Qualität des Produktes gleichermaßen charakterisieren bzw. Auswirkungen auf die Anwendung haben können. Dies ist jedoch nur eine Einzelkomponente im Gesamtkonzept.
Voraussetzung für eine gesicherte und wirtschaftliche Organisation in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen gesundheitsfördernden Einrichtung ist es, bereits vor der Anschaffung eines Medizinproduktes die Inspektoren und Experten von HygCen in die Entscheidung über die Beschaffung des Medizinproduktes sowie der erforderlichen Mittel und Geräte für die Aufbereitung einzubeziehen.
Es muss bereits vor der Entscheidung der Aufbereitung eine kritische Bewertung der sachgerechten Durchführbarkeit inklusive Aufwand geprüft werden, ob der gesamte Prozess, unter Berücksichtigung des mit der Aufbereitung und Anwendung verbundenen Risikos und der damit verbunden Qualitätssicherung, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist oder gegebenenfalls eine externe Aufbereitung der richtige Schritt wäre. Es werden vielfach nur einzelne Schritte der Aufbereitung abgehandelt, die Einbindung verschiedener Einzelkomponenten wie z. B.: Auflistungen verschiedener Methoden inklusive deren Risiken und Einschränkungen oder Vermeidung von Ausfallszeiten der eingesetzten Geräte, Qualifizierung des Personals usw. in das Gesamtkonzept aber vernachlässigt.
Da Schwächen in einem der angeführten Schritte den Gesamterfolg gefährden, muss die Kette von erforderlichen Maßnahmen optimiert sein. D. h. es müssen alle Einzelschritte auf das Medizinprodukt, die vorausgegangene Aufbereitung und die nachfolgende Anwendung des Medizinproduktes abgestimmt sein und durch Anwendung validierter Verfahren den Erfolg stets nachvollziehbar und reproduzierbar gewährleisten.
HygCen hat sich darauf spezialisiert, für die zu prüfenden Produkte und Prozesse nicht nur isolierte Prüfungen, sondern eine breite, aber untereinander verflochtene Inspektions-, Analyse-, Beratungs- und Prüfmatrix anzubieten.
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Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von Medizinprodukten (ISO 17664)
Wenn Anwender ein mehrfach verwendbares Medizinprodukt beziehen, müssen sie eine entsprechend genaue Anweisung für die Aufbereitung des Medizinproduktes vom Hersteller erhalten. Die Verkehrsfähigkeit eines wieder verwendbaren Medizinproduktes schließt ein, dass der Hersteller Angaben zur Aufbereitung einschließlich Reinigung/Desinfektion, Spülung, Trocknung, Sterilisation, Transport sowie zur sachgerechten Lagerung zur Verfügung stellen muss.
Konstruktive und materialtechnische Details des Produktdesigns können erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung stellen. Daher ist es notwendig, dass diverse Anlagen und Produkte bevor sie in Verkehr gebracht werden, eine optimale Technik und Konstruktion aufweisen. Da der Instrumentenhersteller aber sein Produkt nicht in jeder Maschine und mit jeder Chemie testen kann, ist es wichtig Schnittstellen zu schaffen, die es ermöglichen auch verschiedene Aufbereitungsprozesse miteinander zu vergleichen.
Woher weiß der Hersteller, ob das Produkt überhaupt mit dem von ihm angegebenen Verfahren aufbereitet werden kann?
HygCen prüft mit den jeweiligen abgestimmten Verfahren im Rahmen der Typprüfungen inklusive einschlägiger Risikoanalysen, ob die Aufbereitungsanweisungen des Herstellers zu einem hygienisch einwandfreien wieder einsetzbaren Medizinprodukt führen und somit die Anforderungen der ISO 17664 und des Medizinproduktegesetzes erfüllt sind.
Darüber entwickeln unsere Experten, weitergehende Untersuchungen zur Festlegung von Analysen, Prüfanschmutzungen und Rückgewinnung um die erforderliche Aussagekraft bei Typprüfungen, Prozesscharakterisierungen und Validierungen zu gewährleisten.
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