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HygCen International GmbH

Prüfinstitut Bischofshofen
Werksgelände 24
A-5500 Bischofshofen
Tel:+43 (6462) 5319
Fax: +43 (6462) 32753
Email: office@hygcen.info
Internet: www.hygcen.info

Ansprechpartner Bischofshofen

Geschäftsführer
Technischer Leiter

Prof. Dr. med. H.-P. Werner
Tel.: +43 / (0) 6462 / 53 19
Fax: +43 / (0) 6462 / 32 753
Email: hpwerner@hygcen.info

Sekretariat
Romana Neumüller
Tel.: +43 / (0) 6462 / 53 19
Fax: +43 / (0) 6462 / 32 753
Email: office@hygcen.info

 

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Geltungsbereich
Die Vertragsbeziehungen zwischen der HygCen International GmbH, Werksgelände 24, A-5500 Bischofshofen (im folgenden kurz HygCen genannt) und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HygCen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.

Umfang und Ausführung des Auftrages
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung ist HygCen berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung des im Gutachtens festgehaltenen Untersuchungsumfanges zu bestimmen. Das Übermitteln von Proben gilt als Prüf- bzw. Inspektionsauftrag, wenn aus der Art der Probe bzw. deren Bezeichnung ein Auftrag erkennbar ist. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Bestimmungen gelten auch für Vorberichte. HygCen ist berechtigt, Teile der Prüfungen bzw. Inspektionen im Unterauftrag zu vergeben.

Preise
Der Preis wird im Einzelnen projektbezogen vereinbart. Als Basis dient jeweils das neueste Leistungsverzeichnis. Für häufige Untersuchungen gibt es eine Preisliste. Die Preisliste kann ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt jeweils der Preis der bei Auftragerteilung gültigen Preisliste als vereinbart.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen bis zu einem Rechnungsendbetrag von € 2000,- sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungen mit einem Endbetrag von größer € 2000,- sind binnen 14 Tagen – bei einem Skonto von 2% binnen 7 Tagen - zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist HygCen berechtigt, Zinsen in der Höhe von 9% p.a. zu verlangen. Zusätzlich können noch Kosten für Mahnungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geltend gemacht werden. HygCen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung weiterer beauftragter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzustellen.

Eigentumsvorbehalt
HygCen behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten (Prüfberichte, Inspektionsberichte, Stellungnahmen, Gutachten) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist HygCen berechtigt, eine Verwendung der o.g. Produkte zu untersagen sowie eine sofortige Rücksendung der Originale an HygCen zu verlangen. HygCen ist weiters berechtigt, weitere Empfänger der o.g. Produkte darüber zu verständigen.

Prüfungs- und Inspektionsdurchführung
HygCen erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt.
Nach Möglichkeit werden gesetzliche, genormte oder andere allgemein anerkannte Prüf- und Inspektionsverfahren angewendet. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss HygCen bereits bei der Angebotsanfrage mitgeteilt werden. HygCen hat das Recht, die Durchführung von Prüfungen und Inspektionen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind. Der Kunde hat das Recht - sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen - bei den von ihm beauftragten Prüfungen und Inspektionen anwesend zu sein. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten (organisatorischer Aufwand, Geheimhaltung) sind von ihm zu tragen.

Haftung und Gewährleistung
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. HygCen haftet für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten fehlerhaften Prüfungen und Prüfergebnissen nur maximal bis zum dreifachen der Auftragssumme. Eine Haftung für Nebenpflichtverletzungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, HygCen von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Gutachten, Prüf- und Inspektionsberichten freizustellen. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.
Sämtliche Ansprüche gegen HygCen verjähren (sofern gesetzlich einschränkbar) 6 Monate nach Erbringung der Leistung, ausgenommen sind Fälle, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Leistung von HygCen gilt als abgenommen, wenn nicht spätestens 6 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber schriftlich reklamiert wird.

Beschwerden
Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen bzw. Prüfungsergebnissen können mündlich oder schriftlich an HygCen gerichtet werden. HygCen wird den Prüfakt nachvollziehen und die Berechtigung der Beschwerde prüfen. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung. Im Falle der Strittigkeit von Prüfergebnissen bietet HygCen - soweit möglich - die Wiederholung der Prüfung bei einer weiteren akkreditierten Prüfanstalt an. Im Falle der Bestätigung der von HygCen ermittelten Ergebnisse sind die Kosten für die Wiederholungsprüfung und der zusätzliche Aufwand vom Kunden zu tragen.

Schutz der Arbeitserzeugnisse
HygCen behält an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Prüfberichte, Inspektionsberichte, Gutachten etc. mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Jede anderwärtige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Stellungnahmen, Gutachten, Prüfberichten etc. insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren auszugsweise Verwendung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die HygCen.

Probenanlieferung und -aufbewahrung
Die Anlieferung der Proben erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart - auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Versand durch den Kunden muß das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung etwaiger von HygCen erstellten Anweisungen verpackt sein. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen und HygCen diese Hinweise schriftlich mitzuteilen. Die Übernahme der Proben durch HygCen erfolgt erst nach Erteilung eines schriftlichen Auftrages. HygCen ist berechtigt, die Übernahme von Proben ohne Auftrag abzulehnen. Die Proben werden, soweit die Beschaffenheit dies zuläßt, mindestens 6 Monate nach Beendigung der Prüfung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Proben unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften entsorgt. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Sofern der Kunde eine Rückgabe der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten.

Geheimhaltung
HygCen verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Alle vom Kunden erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt - vertraulich behandelt.

Datenverarbeitung
HygCen ist berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist A-5500 Bischofshofen. Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.